Ein charakteristisches Element des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Die Bestimmungen zur Vererbung unterscheidet sich von Land zu Land. In zahlreichen Nationen gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Eheliche Partner und die direkten Abkömmlinge - Kinder aus der Ehe und Adoptivkinder, Enkelkinder und Urenkel – pflichtteilsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe dahe